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| Architektenkammer Baden-Württemberg |
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| Newsletter 08/26 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Architekturinteressierte,
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in rauen Zeiten wie diesen, in denen an anderen Ecken der Welt Regime gestürzt werden – oder eben nicht –, wird vielen erst richtig bewusst, welch kostbares Gut in unserer Gesellschaft fast selbstverständlich scheint: demokratische Wahlen. Einzig die Regierungsform der Demokratie garantiert unsere Freiheit. So haben wir als Gemeinschaft die Freiheit, Probleme zu priorisieren und die besten Lösungsvorschläge abzustimmen, genauso wie diejenige, gute Dinge fortbestehen zu lassen. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine einvernehmliche Meinung darüber herrscht, wer die besten Lösungen anbietet und wer nur Sonntagsreden hält. Eindeutig ist hingegen, dass sich nur durch eine breite Wahlbeteiligung tatsächlich „Volkes Wille“ in der Regierung widerspiegelt. Dies muss im Interesse von jedem Bürger und jeder Bürgerin liegen. Darum die dringende Bitte an alle: Gehen Sie am 8. März wählen und nehmen Sie Ihre Möglichkeit wahr, die Zukunft von Baden-Württemberg mitzugestalten, etwa bei der Wohnraumpolitik oder der Überarbeitung des Baunebenrechts, um Bauen wieder einfacher zu machen. Es geht um die wirtschaftliche und ökologische Ausrichtung des Landes, um dessen Angebote in Bereichen wie Bildung und Soziales – alles Themen, bei denen es eine Position zu beziehen gilt.
Eine gute Wahlentscheidung wünscht Ihr AKBW-Team
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Neues Architektengesetz in Kraft |
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Seit 28. Februar sind die Änderungen des Architektengesetzes und der Architekteneintragungsverordnung in Kraft. In erster Linie beinhalten sie neue Berufsgesellschaftsformen und -zusammensetzungen sowie die Streichung der Tätigkeitsarten in der Architektenliste. Künftig ersetzt „Junior-Architekt/in“ bzw. „Junior-Stadtplaner/in“ die bisherige Bezeichnung „Architekt/in im Praktikum“ bzw. „Stadtplaner/in im Praktikum“. Auch gehören modernisierte und aktualisierte Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Architekten und Stadtplaner zu den Änderungen. Das Architektengesetz und die Architekteneintragungsverordnung in der nunmehr geltenden Fassung finden sich in den AKBW-Merkblättern 350 und 305.
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Das Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts, mit dem u. a. das Architektenrecht novelliert wurde, hat ebenfalls > zwei kleinere Anpassungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg zur Folge. Die Änderungen betreffen die Ausweitung der Verfahrensfreiheit von Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, sowie den Fristlaufbeginn bei Verfahren im Zusammenhang mit dem Bau-Turbo.
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„Fehler nicht wiederholen“ |
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Um Kommunen bei einer verantwortungsvollen Umsetzung des Bau-Turbos zu unterstützen, hat sich eine gemeinsame Initiative von Bundesarchitektenkammer (BAK), Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB, Architects for Future, Klimaschutz im Bundestag und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gebildet. Sie trägt den Namen „Bau-Turbo kommunal“ und richtet sich dezidiert an Gemeinderäte. „Der Bau-Turbo ist eine Chance, aber wir dürfen die Fehler der 13b-Bebauungspläne nicht wiederholen“, meint AKBW-Präsident Markus Müller. Heißt konkret: Mit dem Bau-Turbo sollte nicht unhinterfragt die grüne Wiese bebaut werden. BAK-Präsidentin Andrea Gebhardt ergänzt: „Gute Architektur und nachhaltige Planung brauchen Verlässlichkeit – besonders wenn Planungsprozesse beschleunigt werden. Der kommunale Gestaltungswille darf sich nicht in beliebigen Einzelfallentscheidungen auflösen, Beschleunigung darf Qualität und Gemeinwohlorientierung nicht ersetzen.“
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Die Architektenkammer hält für ihre Mitglieder eine ganze Reihe von Dienstleistungen bereit: Beratung und Hilfestellungen für deren tägliche Arbeit. Um diese „Arbeitshilfen für die Praxis“ noch bekannter zu machen, stellt unsere Newsletter-Serie die Angebote im Einzelnen vor. > Bislang erschienene Artikel
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Teil 8: Haftungsrisiken bei Kooperationen |
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Netzwerke und Kooperationen bieten gute Möglichkeiten, sich besser am Markt zu positionieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Besonders für kleinere Büros verbessern sich beispielsweise die Zugangsmöglichkeiten für VgV-Verfahren. Um die Chancen nutzen zu können, ist es neben kommunikativen und organisatorischen Aspekten wichtig, die Haftungsfragen im Team zu klären. Denn diese hängen von der Art der Zusammenarbeit und dem konkreten Einzelfall ab. Um Haftungsrisiken bei Kooperationen besser einschätzen zu können, informiert das Merkblatt 230.
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Veranstaltungsformate auf dem Prüfstand |
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Die Frage, die bei der Arbeitstagung des Kammerbezirks Stuttgart diese Woche im Raum stand, ist vielen Architekt:innen aus ihrem Berufsalltag vertraut: Wie lassen sich mit begrenzten Ressourcen tragfähige Lösungen entwickeln? Auch die Kammergruppen stehen vor der Aufgabe, ihre Arbeit in Zeiten knapper Budgets weiterzuführen. Zur Diskussion stand deshalb, welche bewährten Formate erhalten bleiben sollten und wo Kooperationen und gemeinsame Veranstaltungen sinnvoll sein könnten. Knappheit wurde dabei nicht nur als Einschränkung verstanden, sondern auch als Anlass, Strukturen zu überprüfen, Prioritäten zu schärfen und Synergien stärker zu nutzen. Da es sich zugleich um die letzte Arbeitstagung in dieser Konstellation handelte, richtete sich der Blick auch nach vorn: Mit den Kammerwahlen 2026 werden neue Gesichter, Themen und Impulse erwartet. Die Herausforderung ist, engagierte Nachfolgerinnen und Nachfolger zu finden, die bereit sind, Verantwortung für die ehrenamtliche Arbeit in den Kammergruppen zu übernehmen.
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Was macht die Architektenkammer Baden-Württemberg eigentlich? Was läuft gut, was fehlt? Vor den Kammerwahlen 2026 lädt der Bezirk Stuttgart gemeinsam mit dem Netzwerk der Junior-Architekt:innen und Junior-Stadtplaner:innen (kurz: JunAS) sowie den Fünf Stuttgarter Kammergruppen zum offenen Dialog über Aufgaben, Wirkung und notwendige Veränderungen für die Zukunft. Mit dabei am 10. März im Haus der Architektinnen und Architekten: Mirjam Schnapper (Vertreterin der JunAS im Landesvorstand), Markus Weismann (Bezirksvorsitzender) sowie die Vorsitzenden der fünf Stuttgarter Kammergruppen. Los geht es um 18:30 Uhr. Fragen, Ideen und Erfahrungen von Nachwuchsplaner:innen sind ausdrücklich erwünscht.
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| „Wir müssen strategischer agieren, wenn wir weiterhin Menschen mit unserer Arbeit erreichen wollen.“ |
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| Markus Weismann, Vorsitzender des Kammerbezirks Stuttgart
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Die Schulen, die heute gestaltet werden, bestimmen, wie kommende Generationen Bildung erleben – und sie zeigen, wie Bildungsbauten den Anforderungen unserer Zeit gerecht werden können. Im Fokus des AKBW-Fachseminars „Zukunftsraum Schule“ am 17. März, 9:30-17 Uhr, stehen Standortentwicklung und Raumstrategien, Umbaukultur/Bestand, pädagogische Konzepte für inklusive Lernwelten, nachhaltige Bauweisen sowie effiziente und kostenbewusste Planung. Der Austausch vor Ort im Stuttgarter Haus der Architektinnen und Architekten zwischen Planenden, Schulverwaltung und Pädagogen ist dabei zentral. (Foto: als beispielhaft prämierte > Generalsanierung Achert-Schule)
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Potenziale im Innenbereich ausschöpfen |
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Seit über 15 Jahren gibt es das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ des Landes Baden-Württemberg. „Damit helfen wir unseren Kommunen und Regionalverbänden auch in diesen herausfordernden Zeiten dabei, ihre Flächenpotenziale im Innenbereich auszuschöpfen und attraktive Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen“, so Staatssekretärin Andrea Lindlohr MdL. Unterstützt werden nichtinvestive Maßnahmen wie innovative Konzepte und städtebauliche Wettbewerbe, Projekte zur Information und Bürgerbeteiligung sowie der befristete Einsatz kommunaler Flächenmanager:innen. Für die aktuellen Förderperiode läuft die Antragsfrist noch bis 30. April.
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Ergänzt wird das Programm seit diesem Jahr durch zwei neue Prämien, mit denen das Land den Aktionsplan Flächensparen umsetzt. Im Sinne einer dreifachen Innenentwicklung – kompakte Siedlungsstrukturen, nachhaltige Mobilitätsangebote und der Ausbau grün-blauer Infrastruktur im Siedlungsbereich – setzt es weitere Anreize:
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Die > Entsiegelungsprämie belohnt Kommunen mit bis zu 40.000 Euro für vollständig entsiegelte und mit bis zu 24.000 Euro für teilentsiegelte Flächen. Die Antragsfrist läuft bis 31. Dezember.
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Die > Verstetigungsprämie von bis zu 40.000 Euro richtet sich an Kommunen und Träger der Regionalplanung, die dauerhaft Flächenmanager:innen einstellen oder in den letzten zwölf Monaten eingestellt haben – als Anschluss zur Förderung im Rahmen von „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“.
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Mit der Veranstaltung > „Wohnen im Wandel“ startet die KG Esslingen II am 12. März, 18 Uhr, in der Stadtbücherei Kirchheim-Teck ihr Jahresprogramm. Verena Loidl, Mitautorin von „Leben vor der Stadt. Einfamilienhäuser als Möglichkeitsräume“, beleuchtet entsprechende Chancen zur Transformation. Die Sanierungsbeauftragte der Stadt Kirchheim/Teck, Jessica Hörmann, und Gernot Pohl, Abteilungsleiter Städtebau und Baurecht, erläutern Ansätze der kommunalen Wohnraummobilisierung sowie stadtplanerische Nachverdichtungsmaßnahmen mit Blick auf bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum.
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Die neue LBO 2025 verstehen und rechtssicher anwenden: So das Ziel des Abendseminars am 19. März, 18-21:15 Uhr, in Pforzheim. Mitveranstaltet von der örtlichen Kammergruppe, beleuchtet die > „Große LBO-Reform 2025 im Überblick“, wie die durch das Gesetz für das schnellere Bauen neu gewonnenen Spielräume sinnvoll und ohne Haftungsrisiken zu nutzen sind. Mike Kirchner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Bau- und Architektenrecht, gibt Einblick in die umfangreichen Reforminhalte und wiederholt zur Einordnung bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlagen.
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Ebenfalls am 19. März veranstaltet die KG Tübingen ihr regelmäßiges Netzwerktreffen „Junge Strategen & Alte Talente“ (Anmeldung per > Mail oder über > Instagram). Das After-Work-Angebot dient als informeller Austausch und richtet sich insbesondere an neue Kammermitglieder. Beim kommenden Termin im „Jäger“ Tübingen, 17 Uhr, geht es um das Kammerwahljahr 2026.
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| Frauen verfügen häufig über geringere Einkommen, leben öfter allein und haben ein erhöhtes Risiko, im Alter zu verarmen – entsprechend trifft sie die Wohnungskrise ganz besonders. Diesem Thema geht die Tagung der Akademie Bad Boll „Frauenwohnen. Gestern. Heute. Morgen.“ am 20. März, 9:30-17 Uhr, nach. |
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Sie nimmt Impulse auf, wie Frauen heute leben wollen und was sie brauchen, um sicher, autonom und gemeinschaftlich zu wohnen. Darüber diskutieren Expertinnen ganz unterschiedlicher Fachgebiete, darunter Prof. Susanne Dürr, Vizepräsidentin der Architektenkammer Baden-Württemberg, die zu den Kooperationspartnern der Veranstaltung zählt. Auch aktuelle Praxisbeispiele kommen zur Sprache. So stellt die Architektin Ursula-Elisabeth Müller das Pionierprojekt > „Stadt & Frau“ im Freiburger Rieselfeld (Foto) vor, das zeigt, wie feministische Planung langfristig wirken kann.
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In Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer sowie dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA lobt das InformationsZentrum Beton zum 23. Mal den Architekturpreis Beton aus. Gesucht sind Wohn-, Kultur-, Bildungs-, Gesundheits-, Industrie- oder Verwaltungsgebäude ebenso wie Ingenieurbauwerke in Deutschland, deren Bau oder Umbau nach dem 1. Januar 2023 abgeschlossen wurde (Foto: als beispielhaft prämiertes > Sportzentrum Schulcampus Überlingen, das 2023 eine Anerkennung erhielt). Eine Jury bewertet Aspekte der Nachhaltigkeit, der Resilienz sowie der architektonischen Planung und des gestalterischen Materialeinsatzes. Erstmals ist auch ein Sonderpreis für innovativen und nachhaltigen Wohnungsbau ausgelobt. Die Einreichungsfrist endet am 7. April.
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| Deutsches Architekt:innenblatt |
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| Dieser Tage ging das neu konzipierte Deutsche Architekt:innenblatt per Post an die Mitglieder. Wie > berichtet erscheint das Printheft künftig einmal im Quartal mit Themen, die uns als große Kammerfamilie bewegen, inspirieren und wichtig sind. 86 Seiten umfasst es diesmal. 15 davon hat die AKBW für den bundesweiten Fachteil beigesteuert und zusätzliche acht als durchgängiges > Kammermagazin. |
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Als bundesweite, gemeinsame Stimme der rund 140.000 Architekt:innen und Stadtplaner:innen in Deutschland schärft die neue Publikation die Relevanz des Berufsstands. Exklusive Inhalte aus Baden-Württemberg finden sich nicht nur im gedruckten Heft, sondern auch jederzeit > online.
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Bilder von oben: Joachim Grothus; Initiative Bau-Turbo kommunal; AKBW; AKBW; AKBW; Nico Pudimat; Andriy Babchiy auf Unsplash; Bert/Smuda-Jeschek/Müller; Brigida González; BAK/AKBW |
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| Architektenkammer Baden-Württemberg |
| Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart |
| Telefon: 0711-2196-0, |
Telefax: 0711-2196-101 |
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