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| Architektenkammer Baden-Württemberg |
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| Newsletter 06/26 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Architekturinteressierte,
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wenige Wochen vor der Landtagswahl gehen die Parteien in die Offensive. Der politische Aschermittwoch markiert den Beginn der heißen Phase des Wahlkampfes. Das „Derblecken“ wird – mehr oder weniger humorvoll – mit Themen bestritten, von denen Politiker:innen glauben, beim Wahlvolk punkten zu können. Wohnungsbau, wie überhaupt die natürliche und gebaute Umwelt, gehörten nicht dazu. Planen und Bauen taugten den baden-württembergischen Aschermittwochsrednern allenfalls als Fundus für Metaphern: Mal wird vor der „Lehmhütte mit einer Solarzelle obendrauf“ gewarnt, mal vor der „Abrissbirne des Sozialstaates“. Die Schlagwörter sollen die eigenen Leute bei der Stange halten und die Konkurrenz schrecken. Wäre alles eine bierernste Angelegenheit, könnte man die Weisung „Bedenke Mensch, das Ende“ zitieren und im Beginn der Fastenzeit den Appell sehen, sich auf Einfachheit und Genügsamkeit zu besinnen.
Eine gute Woche wünscht Ihr AKBW-Team
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Die Architektenkammer hält für ihre Mitglieder eine ganze Reihe von Dienstleistungen bereit: Beratung und Hilfestellungen für deren tägliche Arbeit. Um diese „Arbeitshilfen für die Praxis“ noch bekannter zu machen, stellt unsere Newsletter-Serie die Angebote im Einzelnen vor. > Bislang erschienene Artikel
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Praxishilfe # 7: Architektenverträge beenden |
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Nach Abschluss eines Architektenvertrages stellt sich oftmals (aus unterschiedlichen Gründen) das Problem, diesen vorzeitig beenden zu wollen oder zu müssen. In Betracht kommt dann eine einseitige Kündigung durch eine der Vertragsparteien oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. Letzteres ist meist die bessere Lösung, da eine einseitige Kündigung rechtlich nicht immer möglich ist und die Folgen oft unklar bleiben. Dazu stellt die AKBW ein Merkblatt zur Verfügung, das auch eine Orientierungshilfe zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages beinhaltet.
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Schnelle Entscheidungen – mit Qualität |
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Zum Bau-Turbo BW liegt eine Handreichung vor – erstellt vom Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen BW“ (SDB). Stadtplaner Oliver Strobel, citiplan, der daran mitgearbeitet hat, sagt: „Die Handreichung verbindet strategische informelle Planung mit strukturierten Abläufen und unterstützt Kommunen dabei, den Bau-Turbo qualitätsvoll und mit klarer Entscheidungslogik anzuwenden.“ Besonders wirksam wird das Instrument im Zusammenspiel mit dem > gesamten Maßnahmenpaket: Fördergutscheine des Kompetenzzentrums Wohnen BW (bis zu 80 Prozent für Beratungs- und Planungsleistungen), Informations- und Austauschformate wie der landesweite Online-Dialog sowie der Aufbau eines kommunalen Expertennetzwerks.
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Der Bau-Turbo – eine neue Chance für Ihr Projekt? Ergänzende IFBau-Veranstaltungen per Zoom
- 25. März | 9:30-13 Uhr | > 265024 | Online
- 18. Juni | 9:30-13 Uhr | > 265025 | Online
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Die anstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bietet die Chance zur echten Reform – wenn an den richtigen Schrauben gedreht wird. Das aktuelle Eckpunktepapier der Bundesarchitektenkammer (BAK) wird konkret. Der Verbund der Architektenkammern hebt ab auf die Transformation im Gebäudebestand und die verschärften Vorgaben durch die EU-Gebäuderichtlinie. Damit Sanierungen nicht blockiert, sondern breit ausgelöst würden, müssten Ordnungsrecht und Finanzinstrumente zusammenspielen. Eine wirkungsvolle Steuerungslogik honoriere reale Einsparfortschritte, behalte aber auch Lücken in der Wirtschaftlichkeit im Blick. „Im Bestand entscheidet nicht das perfekte Endniveau, sondern der nächste wirksame Schritt“, heißt es im BAK-Papier. Architektinnen und Architekten böten sich an als verlässliche Vermittler zwischen gesetzlichen Vorgaben und gebäudespezifischer Realität.
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| „Kooperationen sind möglich – aber es fehlt die Übung.“ |
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| Nachhaltigkeitsberater Marcus Hergert auf der AKBW-Veranstaltung „Übers Machen sprechen“
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Neu zu erfinden: der Architekturberuf |
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Der Architekturberuf muss immer wieder neu erfunden werden – so vielfältig, wie er ist, so eng verwoben mit der Gesellschaft, der Kultur, der Ökonomie: Mit diesen Herausforderungen setzen sich die Architekturgespräche 2026 auseinander unter dem Titel „Neue Praxis! Neue Praxis?“ Start der dreiteiligen Veranstaltungsreihe ist am 19. März, 19-21:30 Uhr, in Stuttgart und per Livestream. Bei dem bewährten Mix aus Gespräch und Vortrag sind Björn Rimner (li.), EM2N Architekten Zürich, und Gesche Bengtsson (re.), etal., München, zu Gast. Die Moderation liegt wie gehabt bei dem Architekturpublizisten Christian Holl.
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Jenseits ihrer Funktion vermitteln Bauwerke auch eine Bedeutung. Sie manifestiert sich über Typus und Form, besonders aber über die verwendeten Materialien sowie deren Fügung. Dazu zeigt Die Raumgalerie, Stuttgart, bis zum 18. April > „Semantik und Erzählkraft von Material und Form. lohrmannarchitekten“ – die Weiterentwicklung einer Ausstellung, die bei der Architekturbiennale 2025 in Venedig zu sehen war. Vernissage ist am 25. Februar, 18:30 Uhr.
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„Ins Machen kommen! Treibhausgasreduzierung in Bewehrungsstahl und Beton“ lautet der Titel des > solid UNIT Spotlights am 5. März, 10-16 Uhr, in Dotternhausen. Fachleute aus Industrie, Planung, Ingenieurwesen und öffentlicher Hand diskutieren, wie sich CO₂ und natürliche Ressourcen einsparen lassen. Unter anderem Martin Dürr, baurmann.dürr Architekten, setzt Impulse mit Best-Practice-Beispielen; AKBW- und BAK-Vizepräsident Stephan Weber hält ein Grußwort. Nach dem Workshop am Nachmittag findet eine optionale Führung durch das Zementwerk von Holcim statt. Anmeldung bis 27. Februar.
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Gesucht: gekonnte Sanierungsmaßnahmen |
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Schwäbischer Heimatbund, Landesverein Badische Heimat und Wüstenrot Stiftung suchen für den 39. Denkmalschutzpreis BW Gebäude, deren historisch gewachsene Gestalt durch gekonnte Sanierungsmaßnahmen erhalten wurde – durchaus auch mit modernen Akzenten. Sie müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen, der Abschluss der Maßnahmen darf aber nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Bewerben können sich private Eigentümerinnen und Eigentümer, auch beteiligte Architektinnen und Architekten dürfen Projekte vorschlagen. Für die AKBW ist Dr. Diana Wiedemann, Referentin für Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege, in der Jury. Die Einreichungsfrist endet am 30. April.
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Bei dem Thema Architekturvermittlung denken wir an Programme und Initiativen wie Architektur macht Schule, Ausstellungen, Bildungspläne oder die AKBW-Architektur-App. Alles dient dem Ziel, die Menschen zu sensibilisieren für die Qualität bebauter Umwelt. Auf völlig andere Weise leistet dies die Urban Street Art – Fassadenkunst, gemalt auf großflächige Häuserwände oder andere Flächen im öffentlichen Raum. Oft orientieren sich die Künstler:innen an der Umgebungswirkung oder an der Geschichte des Ortes und schaffen so neue Identifikationsangebote. Städte wie Mannheim (Foto: das vom Künstler ISAKOV gestaltete Kundenzentrum der GBG Wohnungsbaugesellschaft) haben begriffen, dass die „Murals“ die Kraft haben, Anwohner mit einer möglicherweise wenig attraktiven Wohnumgebung zu versöhnen oder den urbanen Raum insgesamt zu bereichern. Das Projekt STADT WAND KUNST läuft dort seit 13 Jahren. 141 Fassadenkunstwerke sind gelistet. Ähnlich viele in Stuttgart, die Graffitis mitgezählt. Die Top-Street-Art-City weltweit ist das australische Melbourne mit 3.649 Artworks. In Baden-Württemberg ist es Freiburg mit 288 „Murals“.
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Bilder von oben: Jessica Alice Hath Fotografie; AKBW; Prill/Getty Images; EM2N | Sima Dehgani; Volker Schrank; Robert Keane auf Unsplash; Thomas Eicken; Alexander-Krziwanie/Stadt Wand Kunst |
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| Architektenkammer Baden-Württemberg |
| Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart |
| Telefon: 0711-2196-0, |
Telefax: 0711-2196-101 |
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